ANWALTSKANZLEI
DR. FLORIAN FISCHER
Kostenfreier Erstkontakt – schnell und unverbindlich:
0211 7 100 533
DR. FLORIAN FISCHER
RECHTS- UND FACHANWALT
Cäcilienstraße 3
40597 Düsseldorf
0211 - 7 100 533
0211 - 7 100 534
Montag - Freitag: 9:00 - 19:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Ihr Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht
Seit 1995 biete ich meinen Mandaten als Rechts- und Fachanwalt professionelle, spezialisierte und persönliche Rechtsberatung; rasch und kompetent. Um Ihren Interessen in einem zunehmend komplexer werdenden Rechtssystem gerecht zu werden, habe ich mich spezialisiert.
Meine Kernkompetenz liegt im Familien- und Erbrecht.
Dabei vertrete ich Sie nicht nur vor Gericht, sondern stehe Ihnen auch außergerichtlich mit Rat und Tat zu Seite. Oft lassen sich Streitigkeiten beilegen, ohne dass es zu einer teuren Gerichtsverhandlung kommen muss. Durch meine langjährige Erfahrung setze ich bereits hier regelmäßig die Interessen meiner Mandanten durch. Dabei setze ich mich bewusst von der Anonymität der Großkanzleien in Düsseldorf ab und lege bei aller gebotenen Spezialisierung Wert auf eine individuelle und vertrauensvolle Beratung.
Wenn dennoch ein Gerichtsverfahren auf Sie zukommt, finde ich für Sie die geeignete Prozessstrategie - maßgeschneidert auf Ihren konkreten Fall.
MANDANTENBEWERTUNG
Ich habe mich durch Herrn Fischer in meiner Scheidung vertreten lassen. Das Ergebnis war für mich mehr als zufriedenstellend. Er war stets interessiert und engagiert. In Familienangelegenheiten würde ich jederzeit wieder zu ihm gehen.
92 %
WEITEREMPFEHLUNG
Für Ihren Fall spezialisiert
Unsere Beratungsschwerpunkte im Familien- und Erbrecht
Scheidung
Wir beraten Sie über die Anforderungen der Ehescheidung - ob einvernehmlich oder streitig - im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaften entstehen kraft Gesetzes mit Tod des Erblassers. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Verwaltungsbefugnisse und finden mit Ihnen Möglichkeiten der Erbengemeinschaftbeendigung.
Vermögensauseinandersetzung
Haben beide Parteien in ihrer Ehe Zugewinne erzielt, müssen diese gegenübergestellt werden. Wir beraten Sie über Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche und setzen diese Ansprüche durch.
Erbauseinandersetzungen
Grundsätzlich können sie den Nachlass beliebig verteilen. Oft kommt es zu Streitigkeiten, weil die Erben sich nicht einigen können, wer was vom Nachlass bekommt. Wir verhandeln für Sie und setzten Ihre Interessen durch.
Unterhalt
Haben beide Parteien in ihrer Ehe Zugewinne erzielt, müssen diese gegenübergestellt werden. Wir beraten Sie über Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche und setzen diese Ansprüche durch.
Pflichtteil
Der Pflichtteil soll gewährleisten, dass enge Verwandte des Erblassers bei der Erbschaft nicht “leer” ausgehen. Wir vertreten Sie, damit Sie tatsächlich das erhalten, was Ihnen gesetzmäßig zusteht, oder wenn es um die erfolgreiche Abwehr unberechtigter Pflichtteilsverlangen geht.
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