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Rechtsanwalt 

Dr. Florian Fischer

Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Erb- und Familienrecht

geboren am 08.02.1965

1984

Abiturabschluss

1985

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln

1994

Abschluss des Studiums mit zwei Prädikatsexamina

1995

Abschluss der Promotion an der Universität zu Köln

Erlangung der Doktorwürde 

 

1995

Gründung der Anwaltskanzlei Dr. Florian Fischer

2001

Erlangung des Titels: Fachanwalt für Familienrecht

2002

Zulassung zum OLG

2014

Leiter der Arbeitsgruppe "Menschenrechte" beim VDA

Für Sie im Sekretariat - Das Kanzleiteam

Das Kanzleiteam steht Ihnen für die Kontaktaufnahme und Auskünfte telefonisch und vor Ort immer gerne zur Verfügung. So bleiben Sie in Ihrer Angelegenheit immer auf dem aktuellen Sachstand. 

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Hr. Christoph Wojcik

Assistent, Mandantenbetreuung, IT

Diplomjurist

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Fr. Melina von Nollendorf

Assistentin, Buchführung

Rechtsreferendarin 

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Kostenfreier Erstkontakt - schnell und unverbindlich:

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