ANWALTSKANZLEI
DR. FLORIAN FISCHER
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Rechtsanwalt
Dr. Florian Fischer
Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte: Erb- und Familienrecht
geboren am 08.02.1965
1984
Abiturabschluss
1985
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
1994
Abschluss des Studiums mit zwei Prädikatsexamina
1995
Abschluss der Promotion an der Universität zu Köln
Erlangung der Doktorwürde
1995
Gründung der Anwaltskanzlei Dr. Florian Fischer
2001
Erlangung des Titels: Fachanwalt für Familienrecht
2002
Zulassung zum OLG
2014
Leiter der Arbeitsgruppe "Menschenrechte" beim VDA
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