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Kostentransparenz von Anfang an

Erstgespräch zum Festpreis!

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Die erstmalige Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Dort findet eine Vorabbesprechung statt, ob in Ihrem Fall eine rechtliche Erstberatung sinnvoll ist. 

Die Kosten für eine rechtliche Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet werden.


Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.


Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.

Kosten bei Mandatsübernahme

Unsere weitere Vergütung nach Mandatsübernahme richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstandswert.

Bei besonders aufwändigen Fällen behalten wir uns nach Absprche eine abweichende Vergütung auf Stundenbasis vor. Das stellt sicher, dass wir auch in derartigen Fällen Ihren Ansprüchen gerecht bleiben können. 

Wann eine Honorarvereinbarung getroffen wird, ist einzelfallabhängig. Grundsätzlich ist dies vor allem in Sorgerechtsfällen üblich. 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe 

Wir werden keine geringeren Gebühren als die oben genannten in Rechnung stellen. Wenn Sie aber nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu tragen, stehen Sie natürlich nicht ohne Schutz da. In einigen Fällen hilft Ihnen der Staat. 

Sprechen Sie uns einfach hierauf an! Gerne unterstützen wir Sie bei den Formalitäten. 

Kostenfreier Erstkontakt - schnell und unverbindlich:

0211 - 7 100 533

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